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07.09.2013 00:45
Die Macht des Stärkeren
Berliner Regierungsberater stufen Unterstützungsmaßnahmen für die Aufständischen in Syrien als schweren Verstoß gegen internationales Recht ein. Dies geht aus einer soeben publizierten Analyse der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) hervor. Wie der vom Kanzleramt finanzierte Think-Tank schreibt, verstoßen “finanzielle und logistische Hilfeleistungen” fremder Staaten an eine Bürgerkriegspartei “gegen das Interventionsverbot”. [Quelle: german-foreign-policy.com]  JWD

Berlin unterstützt die Aufständischen in Syrien auf vielerlei Art – von der Behandlung verwundeter Kämpfer in Krankenhäusern der Bundeswehr über die Lieferung von “Schutzwesten” bis zum Wiederaufbau in von Aufständischen kontrollierten Gebieten. Das militärische Training der Milizionäre und Waffenlieferungen, wie sie mehrere wichtige Verbündete der Bundesrepublik gewähren, verstoßen der SWP zufolge zudem gegen das Gewaltverbot der UN-Charta. Strafaktionen in Form von Militärschlägen brächen internationales Recht.

Der Berliner Think-Tank rechnet allerdings nicht damit, dass dies für die Kriegspläne des Westens eine entscheidende Bedeutung hat: “Die Frage der völkerrechtlichen Zulässigkeit wird (…) nicht den Ausschlag dafür geben, ob solche Schläge geführt werden.”

Weiterlesen im übersetzten Originaltext bei ' german-foreign-policy.com ' ..hier


 
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